Welchen Aufenthaltstitel erhalten Familienangehörige? „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“
Familienangehörige von
Personen, die eine „Rot-Weiß-Rot – Karte“ oder eine „Blaue Karte EU“ haben
dauerhaft in Österreich niedergelassenen Drittstaatsangehörigen
können den Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ erhalten, wenn sie die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen erfüllen.
Mit diesem Aufenthaltstitel haben sie unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Das heißt, sie benötigen für eine unselbständige Erwerbstätigkeit keine weitere Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. migration.gv.at