> Linda, Bопрос остается в силе: имея e-card страны ЕС, должна ли я оплачивать врача, больницу, питание ( не экстренная помощь).
Linda;
Bei Aufenthalt in den EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz können der Versicherte und seine anspruchsberechtigten Familienangehörigen alle Sachleistungen erhalten, die sich während eines Aufenthaltes unter Berücksichtigung der Art der Leistung und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen.